Zum Hauptinhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Neue Verlagsgesellschaft mbH ist bestrebt, ihre Websiten in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die nach BFSG verpflichtend barrierefrei zu gestaltenden Bereiche der Websiten zeitschriften-abo.de und zeitschriften-abo.shop.
Auf unseren Websiten zeitschriften-abo.de und zeitschriften-abo.shop bieten wir Magazin Abonnements und Einzelhefte zum Online-Kauf an und sind daher nach den Vorgaben des BFSG verpflichtet.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Die Websiten zeitschriften-abo.de und zeitschriften-abo.shop sind aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte innerhalb der Website

Anwendbarkeit der Erklärung: zeitschriften-abo.de und zeitschriften-abo.shop

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei

  1. Unvereinbarkeit mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

    Im Rahmen unserer kontinuierlichen Bemühungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote, plant die Neue Verlagsgesellschaft mbH eine umfassende Überarbeitung der Website-Darstellung von zeitschriften-abo.de und zeitschriften-abo.shop. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sicherzustellen und somit allen Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen.

    Folgende Inhalte der Website sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht barrierefrei, da sie nicht mit den zugrundeliegenden Vorgaben vereinbar sind:

    • Formulare: Bei manchen Formularen werden Fehlermeldungen noch nicht durch Screenreader vorgelesen. Teilweise werden Fehlermeldungen zudem ausschließlich durch Farbänderung kenntlich gemacht. Diesbezüglich arbeiten wir an einer Verbesserung der Formulare.
    • Textabstände nicht vollständig anpassbar: Auf einigen Seiten kommt es durch Anpassung der Textabstände zu Umbrüchen, die das Lesen erschweren. Skalierbare Textabstände sind Teil der geplanten reaktionsfähigen Website-Darstellung.
    • Vergrößerung des Textinhalts unter Beibehaltung der Fenstergröße: Die Webseite zeigt hier in manchen Bereichen Einschränkungen: Einzelne Bedienelemente und Textblöcke werden nicht korrekt skaliert, überlappen sich oder sind nur durch horizontales Scrollen vollständig erfassbar. Die Behebung dieser Einschränkungen ist vorgesehen. Im Rahmen künftiger Optimierungen wird das Layout überarbeitet, um eine barrierefreie Nutzung auch bei starker Textvergrößerung sicherzustellen.
    • iFrames für Drittanbieterinhalte: Diese sind nicht immer barrierefrei und können nicht von uns beeinflusst werden.
    • E-Mails: Unsere E-Mails, die wir zur Verfügung stellen, sind nicht vollständig barrierefrei.

  2. Barrieren aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

    Einige Barrieren auf unserer Website können aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht behoben werden. Dazu gehören:

    • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten des BFSG erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
    • Anderssprachige Wörter: Markennamen oder einzelne fremdsprachige Begriffe, die im Kontext der Online-Vermarktung genutzt werden, können nicht programmatisch erfasst werden. Auf Grund der unverhältnismäßig hohen Aufwendungen zur Klassifizierung sämtlicher andersprachiger Begriffe wird daher auf eine Kennzeichnung als Fremdwort verzichtet.
    • Aussagekräftige Buttons und Verlinkungen: Die aussagekräftige Benennung von Button- und Link-Elemente ist an einigen Stellen auf Grund der Seitenstruktur- und -gestaltung in der Zeichenlänge limitiert und macht damit sehr lange umfassende Beschriftungen nicht umsetzbar. Eine Anpassung der Seitenstruktur- und gestaltung, um allen erforderlichen Zeichenlängen gerecht zu werden, bedeutet einen unverhältnismäßigen Aufwand und wird daher nicht für alle Button- und Link-Elemente umgesetzt.
    • Skalierbare Anpassung an Bildschirmgröße von PDF-Dokumenten: Die verfügbaren Leseproben der Produkt-Angebote auf der Website werden im PDF-Format kostenfrei zur Verfügung gestellt und passen sich in Schriftgröße und Darstellung nicht automatisch an die Bildschirmgröße des Endgeräts an. Die Leseproben im PDF Format sind eine optionale Vorschau auf das Online-Produkt und das digitale Ergebnis der redaktionellen Arbeit des Verlags. Eine nachträgliche und fortwährende Anpassung der digitalen Leseproben unterliegt einem unverhältnismäßígen hohen Aufwand und wird nicht umgesetzt.
    • Fehlender Kontrast: Unzureichende Kontraste wurden im Rahmen der Überarbeitung zur Barrierefreiheit wo möglich angepasst. Ausnahme ist das Kontrastverhältnis von Schriften auf Buttons, deren Farbe der Corportate Identity des Unternehmen/Partner entsprechend und nicht geändert werden können.

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers.

Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

  • Kontaktformular: Kontakt
  • Postanschrift:
    Stichwort "Barrieren melden",
    Kundenservice (Neue Verlagsgesellschaft mbH),
    Postfach 136,
    77649 Offenburg

Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
    Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
    Robert Richard
    Turmschanzenstraße 25
    39114 Magdeburg
  • Telefon: (0391) 567 4530
  • E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Sie wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, kontaktieren Sie uns bitte unter einer der oben genannten Kanäle.

Letzte Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit: 25.06.2025.